Ausnahme von der vollständigen und teilweisen Anwendung der Technischen Spezifikation für Interoperabilität (TSI) beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Schienenfahrzeug entwickeln beziehungsweise bauen, das in Deutschland verkehren soll, benötigen Sie eine Fahrzeugtypgenehmigung oder eine Genehmigung für das Inverkehrbringen. Ihre Genehmigung kann aufgrund der Anwendung der aktuellen TSI nicht möglich sein oder behindert werden.

Trifft das auf Sie zu, können Sie in 4 Fällen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen Antrag auf Ausnahme von der teilweisen oder vollständigen Anwendung der TSI stellen.

Es handelt sich um folgende Fälle:

  1. Das Vorhaben befindet sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen TSI in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium oder ist Gegenstand eines in der Durchführung befindlichen Vertrages.
  2. Durch die Anwendung einer neuen TSI ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens oder der Zusammenhang des Eisenbahnsystems in der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
  3. Es handelt sich um Fahrzeuge, die auch in Drittländern mit einer anderen Spurweite als der Regelspurweite verkehren sollen.
  4. Nach einem Unglücksfall einschließlich eines terroristischen Anschlags oder einer Naturkatastrophe, ist eine rasche Wiederherstellung des Netzes erforderlich.

Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bei Fall Nummer 1

Bei Fall Nummer 2


Gebühren (Kosten)

Die Kosten hängen von der Bearbeitungsdauer ab. Der Stundensatz beträgt 120,00 EUR. Für jede angefangene Viertelstunde beträgt der Satz 30,00 EUR.


Verfahrensablauf

Sie können eine Ausnahme von der vollständigen oder teilweisen Anwendung der TSI online oder per Post beantragen.

Ausnahme von der vollständigen oder teilweisen Anwendung der TSI online beantragen:

Ausnahme von der vollständigen oder teilweisen Anwendung der TSI per Post beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

27.10.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt – Referat 31
Postanschrift

Postfach:200565
53135 Bonn, Stadt
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt