Entscheidung über die Genehmigungspflicht von Änderungen an bereits genehmigten Fahrzeugen


Allgemeine Informationen

Unterrichten Sie die Genehmigungsstelle des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) über alle Änderungen an einem bereits genehmigten Fahrzeug, die über Instandhaltungsarbeiten hinausgehen und bei denen Bauteile durch andere Teile mit anderer Funktion und Leistung ersetzt werden. Ordnen Sie als Änderungsverwaltungsstelle die Änderungen einer Kategorie zu:

Kategorie a:

Kategorie b:

Kategorie c:

Kategorie d:

Fällt nach erfolgter Zuordnung die Änderung unter die Kategorien b oder c, müssen Sie als Änderungsverwaltungsstelle der Fahrzeugtypgenehmigung des geänderten Fahrzeugs:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Kostenart:

Vorkasse:

Bezeichnung der Kosten:

Zahlungsweise:

URL zur Gebührenbildung: https://www.gesetze-im-internet.de/ebabgebv/index.html

Bemerkung: Gebühren berechnen sich nach Zeitaufwand; Stundensatz 120,00 EUR, pro angefangene Viertelstunde 30,00 EUR.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Sie können die Mitteilung über Änderungen an einem bereits genehmigten Fahrzeug online oder per Post beantragen.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

05.09.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt – Referat 31
Postanschrift

Postfach:200565
53135 Bonn, Stadt
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt