Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm „Politische Stiftungen“ einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

): Sie können Ihren Rechtsmittelverzicht nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erklären.


Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online oder per Post beim BMZ ein.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fachlich freigegeben am

07.08.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Adresse
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:120322
53045 Bonn, Stadt