Änderung Ihres Förderantrags für Projekte zur Förderung der Sozialstruktur in Partnerländern beantragen


Allgemeine Informationen

Das BMZ muss sämtliche Änderungen bewilligen, die

des Projekts betreffen.

Stellen Sie dafür einen Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag an das BMZ.

In folgenden Fällen müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:

Einen Aufstockungsantrag können Sie stellen, wenn sich die im Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben und die im Zuwendungsbescheid bewilligten Ausgaben erhöhen.

In Ihrem Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag geben Sie an, um welche Änderung es sich handelt und fügen nötige Unterlagen an.


Voraussetzungen

Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuwendungen vom BMZ.


Erforderliche Unterlagen

Die Muster für die erforderlichen Unterlagen finden Sie als Anlagen der Richtlinien für die Förderung:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Bearbeitungsdauer

5 Tage bis 3 Monate


Verfahrensablauf

Ihren Änderungsantrag für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post stellen.

Änderungsantrag online über das Bundesportal einreichen:

Änderungsantrag per E-Mail oder Post einreichen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fachlich freigegeben am

27.10.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Adresse
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:120322
53045 Bonn, Stadt