Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.


Voraussetzungen

Sie haben für ein Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten.


Erforderliche Unterlagen

Mitteilung Rechtsmittelverzicht


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Bearbeitungsdauer

Das BMZ muss Ihren Rechtsmittelverzicht nicht bearbeiten, da er unmittelbar wirksam wird.


Verfahrensablauf

Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid des BMZ für ein Projekt der Sozialstrukturförderung erhalten, können Sie Ihre Mitteilung über den Verzicht auf Rechtsmittel online oder formlos per E-Mail oder Post einreichen:

Rechtsmittelverzicht online über das Bundesportal mitteilen:

Rechtsmittelverzicht per E-Mail oder Post mitteilen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fachlich freigegeben am

27.10.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Adresse
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:120322
53045 Bonn, Stadt