Rechtsmittelverzichtserklärung zu gefördertem Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen


Allgemeine Informationen

Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft (EPW) sind kurz- bis mit­tel­fris­tig an­ge­leg­te ge­mein­sa­me Vor­ha­ben von Un­ter­neh­men und sogenannten Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Als Unternehmen oder Organisation setzen Sie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine EPW um und haben bereits die Zusage für eine finanzielle Förderung durch das BMZ? Dann können Sie die Auszahlung der Gelder beschleunigen.

Dazu müssen Sie bestätigen, dass Sie auf die Möglichkeit einer Klage verzichten. Die Klageverzichtserklärung müssen Sie beim BMZ einreichen. Die Gelder können Ihnen dann unverzüglich ausgezahlt werden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.


Verfahrensablauf

Sie können die Klageverzichtserklärung online bei der Bewilligungsbehörde einreichen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fachlich freigegeben am

25.09.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke
Postanschrift
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt