Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung einreichen


Allgemeine Informationen

Ihre gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung hat vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) projektbezogene oder institutionelle Fördermittel erhalten.

Wenn Ihr wissenschaftliches oder anwendungsorientiertes Forschungs- und Evaluierungsprojekt abgeschlossen ist, müssen Sie dem BMZ einen Fördernachweis übermitteln. Damit belegen Sie, wofür Sie die Gelder verwendet haben.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Den Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres nach bewilligter Förderung vorlegen.


Verfahrensablauf

Den Verwendungsnachweis für geförderte projektgebundene oder institutionelle Projekte können Sie online oder per Post einreichen.

Wenn Sie den Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

Wenn Sie den Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:

Das BMZ prüft Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fachlich freigegeben am

05.01.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE
Adresse
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt
(Erster Dienstsitz Bonn)
Postanschrift

Postfach:120322
53045 Bonn, Stadt
Adresse
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt
(Zweiter Dienstsitz Berlin)