Förderung für das Programm "KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)" beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

14.07.2023

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

Allgemein gilt:

Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren der Förderung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) hat 2 Stufen.

Stufe 1: Projektskizze

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stellen Sie wie folgt:


Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Stärkung der Innovationsfähigkeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können diese mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen.

Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für risikoreiche Projekte bekommen, wenn die geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben deutlich über den Stand der Technik hinausgehen. Das Projekt sollten sich mindestens einem der folgenden Themenfelder zuordnen lassen:

Die Projekte sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:


Fristen

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen. Die jährlichen Stichtage sind der 15.04. und der 15.10. Letzter Stichtag ist der 15.10.2025. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Adresse
Heinemannstraße 2
53175 Bonn, Stadt
Adresse
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin, Stadt

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., DLR Projektträger - Gesellschaft, Innovation, Technologie - Datenwissenschaften / Software-intensive Systeme (GI-DWS / SIS)
Adresse
Sachsendamm 61
10829 Berlin, Stadt

Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation