Förderung von Einzelprojekten kultureller Einrichtungen und Aufgaben im Inland beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.12.2025

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Erforderliche Unterlagen

Bei Antragsstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Allgemeine Informationen

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert kulturelle Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung. Ziel der Förderung ist, national bedeutsame und das nationale Kulturerbe prägende Kultureinrichtungen in Ostdeutschland bei der angemessenen und zeitgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert außerdem Maßnahmen, die dazu dienen, die von der Bundesrepublik Deutschland durch den Beitritt zur Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen übernommenen Verpflichtung zum Schutz und zur Pflege derer zu erfüllen.

Gefördert werden insbesondere:

Nicht gefördert werden:

Gefördert werden Kultureinrichtungen (zum Beispiel Museen, Kunsthallen und Archive), soweit diese aufgrund ihrer Tätigkeit oder anderer wesentlicher Heraushebungsmerkmale eine nationale Bedeutung haben. Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Der Bundesanteil beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können Bundesmittel in einer Höhe ab 5.000 EUR pro Maßnahme beantragen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen jeweils möglich.

Die Kofinanzierung erfolgt vorzugsweise durch die Länder. Wenn der Zweck der Förderung auch im Interesse von Kommunen oder Dritten liegt, sollen sich diese angemessen an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Die Bundesmittel stehen grundsätzlich nur im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie können nicht in Folgejahre übertragen werden. Ausnahmen sind nur bei einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung möglich.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.


Fachlich freigegeben durch

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Weitere Voraussetzungen:


Fristen

Für die Antragstellung selbst müssen Sie keine Fristen beachten, wenn im Antragsformular keine dafür benannt sind.

Die Dokumentation (Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle) muss eingereicht werden bis:


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung online oder schriftlich bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

Förderung online beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - Referat K 25
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt