Registrierung für Ethik-Kommissionen zum Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung


Allgemeine Informationen

Klinische Prüfungen von Arzneimitteln sind dazu bestimmt, die Wirksamkeit von neuen Arzneimitteln nachzuweisen und deren Sicherheit sowie Verträglichkeit festzustellen. Ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für solche klinischen Prüfungen ist eine ethische Überprüfung durch Ethik-Kommissionen.

Als öffentlich-rechtliche Ethik-Kommission eines Bundeslandes müssen Sie sich registrieren, um an dem Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung teilzunehmen.

Den Registrierungsantrag müssen Sie als Träger der Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Das BfArM entscheidet über den Antrag im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI).


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Sie können den Antrag kostenlos stellen.


Fristen

Sie müssen sich registrieren, bevor Sie am Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung teilnehmen.

Sie müssen außerdem alle Änderungen bezüglich Ihrer Registrierung unverzüglich mitteilen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten.


Anträge / Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag elektronisch stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit


Fachlich freigegeben am

26.07.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Registrierung von Ethik-Kommissionen
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
(Dienstsitz Bonn, Abteilung Verwaltung, Justitiariat)
Adresse
Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln, Stadt
(Dienstsitz Köln)