Arbeitssuchend melden


Allgemeine Informationen

Sie sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Haben Sie weniger als 3 Monate vorher vom Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden.

Gleiches gilt, wenn Sie eine außerbetriebliche Ausbildung machen und Ihnen anschließend Arbeitslosigkeit droht.

Nach Ihrer Arbeitsuchendmeldung unterstützt Sie die Agentur für Arbeit bei Ihrer Suche nach einer passenden Stelle.

Generell sollten Sie sich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, wenn


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Arbeitsuchend melden: Spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. 

Sollten Sie erst danach erfahren, dass Ihre Beschäftigung oder Ausbildung in weniger als 3 Monaten endet, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.


Bearbeitungsdauer

In der Regel circa 10 bis 20 Minuten, die persönliche Beratung vor Ort dauert meist zwischen 30 und 60 Minuten. Planen Sie sicherheitshalber etwas mehr Zeit ein.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Verfahrensablauf

Sie können sich bei der Agentur für Arbeit online, schriftlich, telefonisch oder persönlich arbeitsuchend melden. Beachten Sie dabei die genannten Fristen. Die sich daran anschließenden Beratungstermine können persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.

Schriftlich:

Telefonisch:

Online:

Persönlich:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

29.07.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)