Persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) beantragen


Allgemeine Informationen

Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere

Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:


Voraussetzungen

Nur berechtigte Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Betriebs dürfen SSR-Nummern beantragen. Berechtigt sind:


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.


Bearbeitungsdauer

Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikat sofort zum Herunterladen zur Verfügung.


Verfahrensablauf

Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Fachlich freigegeben am

14.12.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)