Zulassung zum Integrationskurs beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

14.08.2026

Gebühr

Gebühr
2.29 EUR (FIX)

Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Kostenbefreiung oder Teilerstattung beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)


Allgemeine Informationen

Ein Integrationskurs besteht aus:

Einige Personen haben nach dem Aufenthaltsgesetz einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs. Gehören Sie nicht dazu, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem teilnehmen. Dazu müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen.

Das Gesetz legt fest, wer bei freien Kursplätzen zuerst eine Zulassung erhält. Vorrang haben:

Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:

Integrationskurse werden in Vollzeit und Teilzeit angeboten.

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler schon einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht haben und trotzdem einen Integrationskurs absolvieren möchten, müssen Sie beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen.


Weitere Informationen

Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden abgelehnt.


Verfahrensablauf

Sie können Ihre Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs online beantragen.

Wenn Sie einem zugelassenen Kursträger eine Vollmacht erteilen, kann auch dieser den Online-Antrag für Sie stellen.


Voraussetzungen

Sie können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs beantragen, wenn Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die Kursteilnahme haben und außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Die Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs setzt außerdem voraus, dass Sie

bisherige Schullaufbahn nicht in Deutschland fortsetzen,


Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Integrationskurses stellen.


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Postanschrift

90343 Nürnberg