Vermittlung eines Ferienjobs für ausländische Studierende bestätigt bekommen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

12.08.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Erforderliche Unterlagen

Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und der oder dem Studierenden ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (zum Beispiel durch eine private Vermittlungsagentur):


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Voraussetzungen

Damit Studierende aus dem Ausland in Ihrem Betrieb arbeiten dürfen, müssen sie


Allgemeine Informationen

Studierende, die im Ausland eingeschrieben sind, können in den Semesterferien einen Ferienjob in Deutschland ausüben.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie sie überall dort einsetzen, wo Sie sie brauchen, zum Beispiel

Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen bei der Besetzung offener Stellen für Ferienjobber helfen, indem sie Ferienjobs an ausländische Studierende vermittelt. Ihre Ansprechpartnerin rund um die Beschäftigung ausländischer Studierender ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die Bundesagentur für Arbeit für die Ferienbeschäftigung eine Vermittlungsbestätigung aus.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit wünschen, gehen Sie folgendermaßen vor:

Wenn Sie bereits persönlichen Kontakt zu einer Studentin oder einem Studenten geknüpft haben, können Sie die Vermittlungsbestätigung sowohl schriftlich als auch online beantragen.

Wenn Sie die Vermittlungsbestätigung schriftlich beantragen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:

Alternativ können Sie die Ferienbeschäftigung über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit online beantragen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)