Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

23.06.2026

Gebühr

Gebühr
2.29 EUR (FIX)

• Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR. • Eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen:


Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)


Weitere Informationen

Den Kostenbeitrag zahlen Sie zu Beginn des Kursabschnittes bei Ihrem Kursträger. Welche Zahlungsarten möglich sind, erfahren Sie von Ihrem Kursträger.


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.

Antrag online stellen:

 Antrag per Post:


Allgemeine Informationen

Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.


Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Postanschrift

90343 Nürnberg

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Postanschrift
Frankenstraße 210
Postfach:90343
90461 Nürnberg