Härtefallerlass der BAföG-Rückzahlungsschuld nach Ablehnung eines Kooperationserlasses beantragen


Allgemeine Informationen

Ihre Entscheidung für oder gegen ein BAföG-Ausbildungsdarlehen soll Sie nicht zu Verschuldungsängsten führen. So können Sie einen Härtefallerlass stellen, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.

Mit Härtefall ist ein nur geringfügiger Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Zahlung und Mitwirkung im gesamten Rückzahlungszeitraum gemeint.

Ihr Antrag kann

Sie können Ihren Antrag formlos

beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.


Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn

Voraussetzungen für den Härtefallerlass:

Hinweis
Zinsen werden immer dann erhoben, wenn Sie mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in Rückstand geraten sind.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)


Fristen

Antragstellung: innerhalb 1 Monats nach Ablehnung des Kooperationserlasses


Bearbeitungsdauer


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie formlos

beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Adresse
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt
Postanschrift

50728 Köln, Stadt

Bundesverwaltungsamt (BVA), ZMB III, BAföG-Rückforderung
Adresse
Eupener Straße 125
50933 Köln, Stadt
(Besucheranschrift)
Postanschrift
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt
(Postanschrift)