Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen


Allgemeine Informationen

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 in Deutschland ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E und die nationalen Fahrerlaubnisklassen.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert 

Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert, nicht jedoch die Anschrift. Fahrerlaubnisrelevante Daten sind zum Beispiel:

Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post bekommen.

Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Alternativ erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Sie erhalten die Auskunft über den von Ihnen gewählten Kommunikationskanal.
 


Voraussetzungen

Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie eine Auskunft über Eintragungen zu Ihrer Person im ZFER per Post beantragen möchten:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregisterkönnen Sie über die Online-Registerauskunft auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten:

Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

25.08.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 241
Postanschrift
Fördestraße 16
24944 Flensburg