Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte beantragen


Allgemeine Informationen

Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle). 

Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle 

Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).


Voraussetzungen

Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ist für ihre Tätigkeiten akkreditiert.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen für Sie keine Kosten an. 


Fristen

Für Sie fallen grundsätzlich keine Fristen an. Die Anerkennung wird befristet ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden, um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.


Anträge / Formulare

Formulare: nein 
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: nein 
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Konformitätsbewertungsstellen (KBS) können die Anerkennung erlangen, indem sie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Akkreditierungsurkunde vorlegen. 

Sie erhalten einen Bescheid.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz


Fachlich freigegeben am

03.11.2022

Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Adresse
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin, Stadt
Postanschrift

10100 Berlin, Stadt
Adresse
Villemombler Straße 76
53123 Bonn, Stadt


Messwesen (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Postanschrift
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
11019 Berlin, Stadt