Handelsbezeichnung im Verzeichnis für Fischerei und Aquakultur neu beantragen oder ändern


Allgemeine Informationen

Im Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur werden alle in Deutschland zulässigen Handelsbezeichnungen gelistet. Für Handelsbezeichnungen, die noch nicht endgültig in dieses Verzeichnis aufgenommen worden sind, gibt es eine gesonderte Liste.

Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

Weitere Hinweise zur Vergabe von Handelsbezeichnungen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Wenn Sie zu einer bereits bestehenden Handelsbezeichnung eine ergänzende Bezeichnung wünschen, beantragen Sie bitte eine neue Handelsbezeichnung.

Alle Listen sind über die Webseite der BLE einsehbar und stehen zum Download bereit.


Voraussetzungen

Sie müssen Marktbeteiligte beziehungsweise Marktbeteiligter sein, also kommerziell Erzeugnisse der Fischerei oder Aquakultur

Hinweis: Verbände der Fischereiwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Fristen

Sie müssen den Antrag spätestens 6 Wochen vor geplanter Verwendung der Handelsbezeichnung stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.


Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Die Eintragung einer neuen Handelsbezeichnung müssen Sie schriftlich beantragen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

19.10.2021

Zuständige Stelle(n)