Hinweise zu kartellrechtlichen Verstößen dem Bundeskartellamt anonym melden


Allgemeine Informationen

Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere  

Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.

Über den Postkasten


Voraussetzungen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Wenn Sie Ihren Hinweis abschicken, bestätigt das Bundeskartellamt in der Regel am nächsten Werktag den Eingang Ihres Hinweises.

Um Ihren Hinweis zu prüfen und zu bearbeiten, braucht das Bundeskartellamt in der Regel zwischen 1 bis 6 Wochen.


Anträge / Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Sie können auf der Internetseite des Hinweisgebersystems (BKMS) Ihre Meldung online eingeben:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

21.12.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeskartellamt (BKartA)
Adresse
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt