Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten (VID) durch die Markttransparenzstelle (MTS) für Kraftstoffe (MTS-K) beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Echtzeit-Daten zu Kraftstoffpreisen an Tankstellen zur Verbraucherinformation nutzen möchten, müssen Sie bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe eine Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten (VID) beantragen.

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhebt in Echtzeit die Preisdaten folgender Kraftstoffe an öffentlichen Tankstellen in Deutschland:

Als zugelassener Anbieter von VID können Sie die Daten zum Zweck der Verbraucherinformation nutzen.

Für die Zulassung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und glaubhaft machen.

Ihren Antrag auf Zulassung als Anbieter von VID bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe reichen Sie im Online-Verfahren oder formlos, vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail), bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein.

Als zugelassener Anbieter von VID müssen Sie die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe informieren, wenn

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe – je nach den Umständen des Einzelfalls – von der Weitergabe der Daten absehen oder Ihnen die Zulassung entziehen.


Voraussetzungen

Eine Zulassung können beantragen:

Sie machen glaubhaft, dass


Erforderliche Unterlagen

Folgende Informationen und Unterlagen müssen Sie der MTS-K im Rahmen der Antragstellung zur Verfügung stellen:

Hinweis:
Fügen Sie Belege hinzu, falls vorhanden. Sie benötigen eine Vollmacht, falls Sie den Antrag für eine andere Person oder Organisation stellen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.


Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 6 bis 12 Monate


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung als Anbieter von VID können Sie im Online-Verfahren oder formlos, vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail), stellen.

Online-Verfahren:

Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.

Sonstiger Antrag:

                        Hinweis: Auf der Internetseite der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe finden Sie eine Hilfestellung zur Gestaltung des Antrags.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

07.09.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Adresse
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt

Bundeskartellamt (BKartA)
Adresse
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt