Änderung Luftsicherheitsprogramm für deutsches Luftfahrtunternehmen beantragen


Allgemeine Informationen

Deutsche Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.

Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:

Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das LBA umsetzen.

Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen:

bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten:

bei sonstigen Änderungen:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung. Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 neue Gebührenpflichten. Die Gebührenhöhe ist abhängig von den inhaltlichen Änderungen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Um die Änderung am Luftsicherheitsprogramm zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

01.07.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat S 5
Postanschrift

38144 Braunschweig