Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr beantragen


Allgemeine Informationen

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet. 
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Nahverkehr für die Beförderung von 

Die Höhe der Rückerstattung hängt vom jeweiligen Prozentsatz Ihres Bundeslandes oder einem für Sie individuell ermittelten Erstattungssatz ab.


Voraussetzungen

Erstattung für Fahrgeldausfälle können beantragen:

Weitere Voraussetzungen:


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert bis zu 3 Monate nachdem die vollständigen erstattungsbegründenden Unterlagen eingegangen sind.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf endgültige Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

Antrag online stellen:


Antrag per Post stellen:


Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft. Sollten Sie die Voraussetzung für eine Erstattung der Fahrgeldausfälle erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.


Weitere Informationen

Fahrgeldeinnahmen als Berechnungsgrundlage sind immer Bruttobeträge.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

18.12.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4
Adresse

50728 Köln, Stadt