Mögliche Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden


Allgemeine Informationen

Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.

Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.

Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:


Voraussetzungen

Sie sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zugangsberechtigt zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn.


Erforderliche Unterlagen

Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Fristen

Es gibt keine Fristen.


Verfahrensablauf

Sie können Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online sowie per E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich per Post an die Bundesnetzagentur übermitteln.

Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online übermitteln:

Eingabe (Diskriminierungsanzeige) per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch übermitteln:

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

04.09.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur (BNetzA) Referat 703
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt