Erteilung von Auskünften an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

24.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Allgemeine Informationen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ziel der FIU ist die Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Zu diesem Zweck kann die FIU, unabhängig von einer eventuell durch Sie erfolgten Meldungsabgabe, Auskünfte von Ihnen einfordern, wenn Sie Verpflichtete oder Verpflichteter sind. Sie gelten als Verpflichtete oder Verpflichteter, wenn Sie als Wirtschaftsakteur in Deutschland tätig sind.

In der Regel müssen Sie der FIU die angeforderte Auskunft erteilen. Die Auskunft umfasst alle Informationen, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, womit die Auskunft  Sie selbst oder auch Dritte betreffen kann, beispielsweise Ihre Kundinnen und Kunden oder andere geschäftliche Kontakte.

In bestimmten Fällen können Sie als Verpflichtete oder Verpflichteter die Auskunft verweigern. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als

Die Auskunftspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie wissen, dass Ihr Vertragspartner die Rechtsberatung für den Zweck der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung nutzt.

Wenn Sie Auskunft über  Personen oder sonstige Dritte geben müssen, dürfen Sie diese Betroffenen darüber nicht informieren.


Fristen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird Ihnen für die Beantwortung des Auskunftsersuchens eine angemessene Frist einräumen und Ihnen diese im Rahmen der Anfrage mitteilen.


Gebühren (Kosten)

Durch die FIU werden keine Kosten erhoben. Eigene Kosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auskunftserteilung sind von Ihnen selbst zu tragen.

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Verfahrensablauf

Sie müssen nur handeln, wenn die FIU Sie dazu auffordert, eine Auskunft zu geben. Ihre Verpflichtung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung bleibt hiervon unbenommen.

Auskunftsersuchen der FIU erhalten Sie:

Sie müssen in der Regel online antworten:


Voraussetzungen

Sie sind Verpflichtete oder Verpflichteter. Dazu gehören unter anderem:


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Auskunftsersuchen der Zentralstelle für FIU entnehmen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Postanschrift

Postfach:85 05 55
51030 Köln, Stadt