Rückmeldung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erhalten


Allgemeine Informationen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ihr Ziel ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzuspüren und zu verfolgen.

Als Verpflichtete oder Verpflichteter müssen Sie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen unter bestimmten Voraussetzungen verdächtige Geldbewegungen melden. Wenn Sie solche Verdachtsmeldungen abgegeben haben, erhalten Sie von der FIU   in angemessener Zeit eine Rückmeldung zur Relevanz Ihrer Verdachtsmeldungen.

Sofern Sie durch diese Rückmeldung Kenntnis von personenbezogene Daten erlangen, dürfen diese Daten ausschließlich genutzt werden für die Verbesserung

Sie müssen diese personenbezogenen Daten löschen


Voraussetzungen

Sie haben bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen abgegeben.


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Für Sie fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihren Verdachtsmeldungen über das Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (goAML). Der Versand der Rückmeldeberichte erfolgt ebenfalls über goAML.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

06.04.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Postanschrift

Postfach:85 05 55
51030 Köln, Stadt