Zulassung einer neuen Pflanzensorte beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

21.04.2023

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Bearbeitungsdauer

2 Monate bis 5 Jahre

Abhängig von der Pflanzenart und Verfahrenstyp.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Die Antragsgebühr fällt einmalig je Verfahren an, die Register- und Wertprüfungsgebühr jeweils je Prüfungsjahr. Für zugelassene Sorten werden jährlich Überwachungsgebühren erhoben (Stichtag: 01. Januar). Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der BMELBGebV (Abschnitt 16: Saatgutverkehrsgesetz und Sortenschutzgesetz).


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fristen

Fristen für die Antragstellung je Pflanzenart sind auf der Internetseite des BSA veröffentlicht.


Allgemeine Informationen

In Deutschland ist für die Zulassung und Prüfung von Pflanzensorten das Bundessortenamt (BSA) zuständig.

Wenn Sie wollen, dass Ihr Züchtungsergebnis als Sorte zugelassen wird, müssen Sie dies beim BSA beantragen. Das BSA führt zunächst eine Registerprüfung durch. Generell müssen Sorten 

Bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten wird zudem der sogenannte „landeskulturelle Wert“ der angemeldeten Sorte im Rahmen einer Wertprüfung festgestellt. 
Eine Sorte hat einen landeskulturellen Wert, wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den zugelassenen vergleichbaren Sorten eine deutliche Verbesserung für den Pflanzenbau, die Verwertung des Erntegutes oder die Verwertung aus dem Erntegut gewonnener Erzeugnisse erwarten lässt. Einzelne ungünstige Eigenschaften können durch andere günstige Eigenschaften ausgeglichen werden.

Die Wertprüfung erfordert bei den meisten Arten einen mindestens 2-jährigen, bei Getreide, Winterraps und Futterpflanzen einen 3-jährigen Prüfungsanbau. Die Prüfungen werden je nach Pflanzenart an 10 bis 20 Stellen des BSA, der Länder, der Züchterbetriebe sowie anderen Institutionen angelegt.

Nach Beendigung der Register- und Wertprüfung entscheidet ein Sortenausschuss (3 Mitglieder) des BSA, ob die Sorte die Sortenzulassung erhält und in die Sortenliste aufgenommen wird.

Nach erteilter Zulassung in Deutschland wird die Sorte in den Gemeinschaftlichen Sortenkatalog aufgenommen und ist damit in der gesamten Europäischen Union zugelassen.


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Sortenzulassung online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.

Online:

Per Post oder per Fax:

Fehlen Ihnen fachliche Informationen, um die Antragsformulare nutzen zu können, wenden Sie sich bitte direkt an die Sortenverwaltung in Referat 104.  


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundessortenamt (BSA)
Adresse
Osterfelddamm 80
30627 Hannover

Bundessortenamt (BSA)
Adresse
Osterfelddamm 80
30627 Hannover
Postanschrift

Postfach:610440
30604 Hannover