Verlängerung einer zugelassenen Sorte beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

21.04.2023

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein 
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Gebühr

Gebühr
450 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für die Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung fallen Kosten an. Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der BMELBGebV (Abschnitt 16: Saatgutverkehrsgesetz und Sortenschutzgesetz). Zahlungsweise: Überweisung


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.

Online:

Per Post oder per Fax:

Fehlen Ihnen fachliche Informationen für die Antragsformulare, wenden Sie sich bitte direkt an die Sortenverwaltung in Referat 104.


Allgemeine Informationen

Wenn die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetrage¬nen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Pflanzensorte ausläuft, kann jeder der eingetragenen Züchter oder jede eingetragene Züchterin eine Verlängerung der Zulassung beim Bundessortenamt (BSA) beantragen. Die erfolgreiche Verlängerung wird dann für alle weiteren Züchter und Züchterinnen eingetragen.

Das BSA entscheidet, ob eine landwirtschaftliche Pflanzensorte für weitere 10 Jahre zugelassen wird. Die Zulassung von Reb- und Obstsorten kann für weitere 20 Jahre verlängert werden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundessortenamt (BSA)
Adresse
Osterfelddamm 80
30627 Hannover

Bundessortenamt (BSA)
Adresse
Osterfelddamm 80
30627 Hannover
Postanschrift

Postfach:610440
30604 Hannover