Flaggenzertifikat für Sportboote beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

21.03.2022

Gebühr

Gebühr
107 EUR (FIX)

Sie müssen die Gebühr vorab vollständig bezahlen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen:

Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Website des BSH.


Allgemeine Informationen

Ein Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flaggen an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot. 

Sie können das Flaggenzertifikat unter anderem für ein Sportboot mit einer Rumpflänge unter 15 Metern beantragen. Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sachgebiet S11
Postanschrift

Postfach:30 12 20
20305 Hamburg, Freie und Hansestadt