Flaggenzertifikat für Sportboote verlängern


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

24.08.2022

Gebühr

Gebühr
107 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Allgemeine Informationen

Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.

Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Flaggenzertifikate unterliegen einer Gültigkeit von 8 Jahren und müssen damit regelmäßig verlängert werden.

Wenn sie ein erteiltes Flaggenzertifikat verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellen.


Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beantragen.

Per Post:

Online:

Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des BSH.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Voraussetzungen

Sie verfügen bereits über ein Flaggenzertifikat.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sachgebiet S11
Postanschrift

Postfach:30 12 20
20305 Hamburg, Freie und Hansestadt