Seeleute-Ausweis beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.09.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Zusätzlich eine der folgenden Unterlagen:

oder

oder

oder

oder

oder


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Allgemeine Informationen

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erteilt den Nachweis über eine berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt in Form eines Seeleute-Ausweises.

Die Nutzung des Seeleute-Ausweises ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge.

Der Seeleute-Ausweis dient als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis.

Sie können den Seeleute-Ausweis erhalten, wenn Sie entweder

Hinweis:

Das bis zum 31.05.2019 genutzte Seefahrtbuch und das frühere Musterungsverfahren vor den Seemannsämtern wurde abgeschafft. Seefahrtzeiten können Sie mit Dienstbescheinigungen dokumentieren. In einem Seefahrtbuch eingetragene


Verfahrensablauf

Den Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt müssen Sie schriftlich beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Voraussetzungen

Nur Seeleute oder Personen, die glaubhaft machen können, dass sie es werden möchten, können einen Nachweis beantragen.


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sachgebiet S12
Adresse
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg