In der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln


Allgemeine Informationen

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Diese Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Sie als Betreiberin und Betreiber von Anlagen

Je nach Anlage müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt zudem für Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr von:

Diese Unternehmen müssen folgende Angaben machen:


Voraussetzungen

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Sie als Betreiberin und Betreiber von Anlagen

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt zudem für Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr von 


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Für Sie fallen keine Kosten an.


Fristen

20. Tag des dem Berichtsmonat folgenden Monats für Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen


Bearbeitungsdauer

Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten benötigen Sie, je nachdem wie viele Kohle- oder Gasarten zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.


Anträge / Formulare

Formulare: ja 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

21.07.2022

Zuständige Stelle(n)

Statistisches Bundesamt (StBA)
Adresse
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Postanschrift

65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt