Handelsabgabe für den Deutschen Weinfonds entrichten


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

28.09.2022

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja   
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein


Gebühr

Abgabe
0.67 EUR (FIX)

pro 100 Liter


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Bearbeitungsdauer

Der Bescheid wird quartalsweise am Montag nach Ablauf der Meldefrist versendet. 


Verfahrensablauf

Der Deutsche Weinfonds fordert Sie per Post dazu auf, die Handelsabgabe zu entrichten:


Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Betrieb deutsche Weinerzeugnisse abfüllt und an gewerbliche Wiederverkäufer verkauft oder nicht abgefüllt ins Ausland verkauft oder Erzeugnisse zur Abfüllung hinzukauft, dann müssen Sie im Quartal eine Abgabe in Höhe von 0,67 EUR pro 100 Liter an den Deutschen Weinfonds (DWF) entrichten.

Der DWF ist eine Einrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Er fördert Qualität und Absatz des Weines durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland. Für die Durchführung seiner Aufgaben erhebt der DWF eine Abgabe.

Sie müssen keine Abgabe entrichten,


Fristen

Zahlungsfrist: 6 Wochen nach Ablauf des Quartals

Bei verspäteter Zahlung müssen Sie Säumniszuschläge und Verzugszinsen zahlen. Ebenfalls werden die nicht zurückgeschickten Meldeformulare angemahnt.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Deutscher Weinfonds (DWE)
Adresse
Platz des Weines 2
55294 Bodenheim

Deutscher Weinfonds (DWE)
Adresse
Platz des Weines 2
55294 Bodenheim