Verzicht auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ("Riester" und "Rürup") erklären


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

24.09.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Allgemeine Informationen

Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen bestimmte Zertifizierungskriterien erfüllen, damit sie steuerlich förderfähig sind. Wenn Sie künftig einzelne oder mehrere zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nicht mehr anbieten möchten, können Sie auf die Zertifizierung verzichten.

Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit Zertifizierung abgeschlossen, bevor Sie den Verzicht erklärt haben, bleibt der Vertrag weiterhin förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Bestandskundinnen und -kunden bestehen.

Der Verzicht wird mit dem entsprechenden Wirksamkeitsdatum im Bundessteuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Weitere Informationen

Der Verzicht wird frühestens mit dem Eingang Ihrer Verzichtserklärung bei der Zertifizierungsstelle wirksam. Ansonsten gilt das von Ihnen in der Erklärung angegebene, in der Zukunft liegende Wirksamkeitsdatum. Ein rückwirkender Verzicht ist nicht möglich.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Voraussetzungen

Sie bieten einen zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag an und möchten dies künftig nicht mehr tun.


Verfahrensablauf

Sie können die Verzichtserklärung schriftlich oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

Wenn Sie den Verzicht online erklären:

Wenn Sie den Verzicht schriftlich erklären:


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
(Hauptsitz Bonn-Beuel)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 2
Postanschrift

11055 Berlin, Stadt