Befreiungsbescheinigung für steuerbegünstigte, ausländische Anleger von Investmentfonds beantragen


Allgemeine Informationen

Mit einer Befreiungsbescheinigung können Investmentfonds den steuerlichen Status ihrer steuerbegünstigten, ausländischen Anlegerinnen und Anleger nachweisen.

Investmentfonds unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer mit ihren

Mit der Bescheinigung sind die Erträge aus dem Investmentfonds teilweise oder vollständig steuerbefreit.

Sie als ausländische Kapitalanlegende können die Befreiungsbescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrem Investmentfonds im Original übermitteln.

Wenn Sie keine Befreiungsbescheinigung beantragen oder keine Bescheinigung dem Investmentfonds vorlegen, unterliegen die Erträge des Investmentfonds der Körperschaftsteuer.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung der Befreiungsbescheinigung können Sie online oder schriftlich per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

23.07.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Investmentsteuer - Befreiungsbescheinigung
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt