Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union melden


Allgemeine Informationen

Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an

im Bestimmungsland versteuert werden.

Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.

Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Meldung online über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Fahrzeugliefernde, die keine Unternehmen betreiben, können Ihre Meldung auch schriftlich per Post abgeben.

Online-Meldung über das ELSTER-Portal:

Online-Meldung über das BOP:

Schriftliche Meldung per Post:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

01.12.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
(Hauptsitz Bonn-Beuel)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Meldung Fahrzeuglieferung
Adresse
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis, Kreisstadt