Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen


Allgemeine Informationen

Als im Inland ansässiger Unternehmer sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und in einem anderen EU-Mitgliedstaat Umsatzsteuer gezahlt haben, können Sie einen Antrag auf Erstattung der gezahlten Vorsteuer stellen.

Haben Sie Vorsteuer in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat gezahlt, müssen Sie die Vergütung direkt in diesem Staat beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag auf Vorsteuervergütung online im BZSt Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

Benennen Sie die Belege nach ihrer Zuordnung im Antrag.

Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt eine Entscheidung über Ihr BOP-Postfach.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

06.01.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
(Hauptsitz Bonn-Beuel)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Umsatzsteuer
Adresse
Passower Chaussee 3b
16303 Schwedt/Oder

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Umsatzsteuer
Adresse
Passower Chaussee 3b
16303 Schwedt/Oder