Vergütung der in Deutschland von Unternehmern aus Nicht-EU-Staaten gezahlten Umsatzsteuer beantragen


Allgemeine Informationen

Auf Antrag zahlt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer an außerhalb der Europäische Union (EU) ansässige Unternehmen zurück.

Diese Regelung gilt nur für Unternehmen, die

Der Staat, in dem Ihr Unternehmen ansässig und registriert ist, erstattet Umsatzsteuer an deutsche Unternehmen oder erhebt keine Umsatzsteuer. Es gilt die sogenannte Gegenseitigkeit.

Alternativ sind Sie unter Umständen antragsberechtigt, wenn Sie an dem Verfahren One-Stop-Shop (OSS) teilnehmen. Dieses Verfahren ermöglicht Ihnen als Unternehmen, bestimmte in der EU ausgeführte Umsätze zentral in einem Mitgliedstaat zu versteuern.

Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind, können ebenfalls die Vergütung der Vorsteuern beantragen. Hierzu müssen Sie Ihren Antrag auf Vergütung der Vorsteuer im elektronischen Portal des EU-Mitgliedstaats stellen, in dem Ihr Unternehmen ansässig und registriert ist.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag auf Umsatzsteuervergütung elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) stellen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

22.01.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
(Hauptsitz Bonn-Beuel)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Umsatzsteuer
Adresse
Passower Chaussee 3b
16303 Schwedt/Oder

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Umsatzsteuer
Adresse
Passower Chaussee 3b
16303 Schwedt/Oder