Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer für das IT-Verfahren EMCS zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung (IEA) erfassen oder ändern lassen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Waren oder Schaumwein beziehungsweise Schaumweinzwischenerzeugnisse zum Beispiel innerhalb Deutschlands oder in einen anderen europäischen Mitgliedstaat unter Steueraussetzung befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Zudem ist eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS) notwendig. Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.

Im EMCS werden dafür Ihre Daten, beispielsweise Ihre Steuernummer beziehungsweise Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer ID) hinterlegt.

Wenn Sie eine neue Steuernummer oder Steuer-ID in die Stammdaten eintragen lassen wollen oder den Eintrag ändern möchten, müssen Sie dafür einen Antrag beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion stellen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Für Sie entstehen keine Kosten.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Für die Erfassung oder Änderung der Steuernummer beziehungsweise Steuer-ID in EMCS müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Direktion II Stammdatenmanagement
Postanschrift

Postfach:100761
01077 Dresden, Stadt

Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll