Erstattung, Erlass oder Vergütung der Alkoholsteuer beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können eine Entlastung von der Alkoholsteuer beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen, wenn Sie die Alkoholerzeugnisse nachweislich versteuert haben, aber später zu einem Zweck verwenden, der eine Entlastung rechtfertigt. 

Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:

Entlastungen der Alkoholsteuer sind in den folgenden Fällen möglich:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie können die Entlastung von der Alkoholsteuer per Post oder online beantragen.

Entlastung per Post beantragen:

Entlastung online beantragen:

Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

30.11.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll