Erstattung, Erlass oder Vergütung der Kaffeesteuer beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können eine Entlastung von der Kaffeesteuer beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen, wenn Sie den Kaffee oder die kaffeehaltigen Waren ursprünglich versteuert haben, aber später zu einem Zweck verwenden, der eine Entlastung rechtfertigt. 

Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:

Entlastungen der Kaffeesteuer sind in den folgenden Fällen möglich:

Wenn Sie versteuerten Kaffee oder kaffeehaltige Waren gegen Steuerentlastung in einen anderen Mitgliedstaat befördern oder kaffeehaltige Waren ausführen wollen, brauchen Sie vorher eine Zusage durch das Hauptzollamt in Form eines Zusagescheins. Diesen müssen Sie mit einem amtlichen Vordruck beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Kaffee in Ihr Steuerlager aufnehmen: 

Wenn Sie Kaffee oder kaffeehaltige Waren in einen anderen Mitgliedstaat oder in ein Drittland ausliefern:

Wenn Sie ein Steuerlager innehaben und die Waren selbst versteuert hatten:

Wenn Sie ein Steuerlager innehaben und Waren aufnehmen, die jemand anders versteuert hatte, zusätzlich:

Formular 2735 "Versteuerungsbestätigung"


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Abgabe des Antrags/Anmeldung auf Steuerentlastung bei


Verfahrensablauf

Sie können die Entlastung von der Kaffeesteuer per Post oder online beantragen.

Entlastung per Post beantragen:

Entlastung online beantragen:

Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

13.11.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll