Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung bei der Kraftfahrzeugsteuer erhalten


Allgemeine Informationen

Wenn für Sie als Privatperson oder für Ihr Unternehmen ein Kraftfahrzeug (Kfz) zugelassen ist, zahlen Sie Kraftfahrzeugsteuer.

Dafür können Sie eine Steuervergünstigung beantragen. Ob Sie eine Steuerermäßigung oder eine vollständige Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer erhalten, hängt von Ihrem Fahrzeug, dem Einsatzzweck und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

Es gibt folgende Arten von Steuervergünstigungen:

Eine Steuervergünstigung können Sie zum Beispiel beantragen, wenn:


Voraussetzungen

Steuervergünstigung für Menschen mit Schwerbehinderung:

Steuerbefreiung für die Land- und Forstwirtschaft:

Weitere Steuerbefreiungen nach Einsatzzweck des Fahrzeugs:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Ihre Steuervergünstigung gilt bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Fahrzeug abmelden.

Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich formlos schriftlich oder online im Zoll-Portal mitteilen,


Bearbeitungsdauer

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 4 Wochen eine Rückmeldung beziehungsweise einen Bescheid.


Verfahrensablauf

Eine Steuervergünstigung für Kraftfahrzeuge können Sie online über das Zoll-Portal oder schriftlich beantragen.

Online-Antrag im Zoll-Portal:

Schriftlicher Antrag:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

31.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Örtlich zuständiges Hauptzollamt für die Kfz-Steuer