Bewilligung für die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments (ETD) als Zollanmeldung beantragen


Allgemeine Informationen

Das Unionsversandverfahren erleichtert den Warenverkehr und die Zollförmlichkeiten beim Transport von Waren zwischen 2 Mitgliedsstaaten des Zollgebiets der Europäischen Union (EU). Waren im Unionsversandverfahren werden erst am endgültigen Bestimmungsort verzollt, ohne dass Einfuhrabgaben oder Zollförmlichkeiten bei Grenzübertritten während des Transports fällig werden. 

Als Luftverkehrsgesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft können Sie die Nutzung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung beantragen, um Waren in das Unionsversandverfahren zu überführen. Um diese Verfahrensvereinfachung nutzen zu können, müssen Sie einen elektronischen Antrag stellen. 

Im Luftverkehr können Sie die Waren nach entsprechend erteilter Bewilligung auch zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) und den Ländern der Europäische Freihandelsassoziation  (EFTA) befördern.


Voraussetzungen

Die Bewilligung wird nur gewährt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:


Erforderliche Unterlagen

Bitte fügen sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

Die Unterlagen sind dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu übermitteln.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Fristen

Die Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokument (ETD) muss vor der Überführung der Waren in das Unionsversandverfahren vorliegen.


Bearbeitungsdauer

Einen Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel in 120 Tagen nach Annahme des Antrags.


Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Bewilligung ETD beantragen wollen, müssen Sie den Antrag elektronisch über das EU-Trader Portal stellen. Dieses ist eine über die Internetseite der Europäischen Kommission zugängliche IT-Anwendung für die elektronische Antragstellung auf Erteilung zollrechtlicher Bewilligungen. 

Sie benötigen für den Zugang zum EU-Trader Portal: 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

08.04.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Hauptzollamt Frankfurt am Main, Konsultationsstelle Luftverkehr

Hauptzollamt Kiel, Konsultationsstelle Seeverkehr