Unbegleitete Barmittel bei Ein- und Ausreise aus einem Drittland im Post- und Frachtverkehr nach Aufforderung offenlegen


Allgemeine Informationen

Die Zollbehörden überwachen den Verkehr von unbegleiteten Barmitteln über die Grenzen Deutschlands zu Drittländern.

Zollbedienstete können Absender, Empfänger oder einen Vertreter dieser Person auffordern, eine Offenlegungserklärung für unbegleitete Barmittel abzugeben, die 

in die EU, aus der EU oder durch die EU verbracht werden. Diese Abgabe kann schriftlich erfolgen.  

Als Barmittel gelten:

Als gleichgestellte Mittel gelten unter anderem:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Nach Aufforderung Unterlagen über:


Gebühren (Kosten)

Für Sie entstehen keine Kosten.


Fristen

Sie müssen der Aufforderung zur Abgabe einer Offenlegungserklärung innerhalb von 30 Tagen nachkommen.


Bearbeitungsdauer

Ihre Offenlegungserklärung wird nach Eingang bei den Zollbehörden geprüft. Abhängig vom Umfang und Vollständigkeit der Erklärung beträgt die Bearbeitungsdauer zwischen unter 1 Stunde und mehreren Tagen.


Anträge / Formulare

Formulare: ja
Online-Verfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Die Offenlegungserklärung können Sie schriftlich bei den Zollbehörden abgeben. Solange werden die Barmittel und/oder anderen Mittel einbehalten.

Offenlegungserklärung schriftlich einreichen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

30.08.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll