Seminare für Personalräte aus der öffentlichen Verwaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen lassen


Allgemeine Informationen

Personalratsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihr Bildungsangebot als geeignet anerkennt. 
Für eine Anerkennung durch die BpB sollte Ihre Bildungsveranstaltung beispielsweise eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt haben:

Wenn Personalratsmitglieder für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden, kann sich dies positiv auf die Teilnehmendenzahl auswirken.
Die Anerkennung der BpB bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
 


Voraussetzungen

Damit Ihre Bildungsveranstaltung als geeignet anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie Themen behandelt, die 


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Fristen

Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen. 


Anträge / Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: ja 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Vertrauensniveau: niedrig 
 


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung Ihrer Bildungsveranstaltung durch die BpB schriftlich beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat


Fachlich freigegeben am

16.08.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Adresse
Adenauerallee 86
53113 Bonn, Stadt