Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen


Allgemeine Informationen

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Es ist per Gesetz festgelegt, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und für wen Versicherungsfreiheit gilt.

In Ausnahmefällen können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Die Ausnahmen gelten überwiegend für Personen, die zuvor versicherungsfrei waren und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen versicherungspflichtig werden. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie mit Ihrem Jahresbruttoeinkommen nicht mehr über, sondern unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.

Versicherungsfreiheit bedeutet, dass Sie sich

Wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, können Sie dies in der Regel nicht rückgängig machen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist zum Beispiel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

21.05.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)