Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.


Voraussetzungen

Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie


Erforderliche Unterlagen

Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen mittels des pdf-Formulars gemeldet werden, das per Mail an die Bundesnetzagentur zu mailen ist. 


Gebühren (Kosten)

die Meldung ist kostenfrei möglich


Fristen

Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Es gilt eine drei Wochen Frist ab Inbetriebnahme.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

BMWi / Bundesnetzagentur


Fachlich freigegeben am

14.12.2015

Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur (BNetzA), DLZ 60
Adresse
Karthäuserstraße 7-9
34117 Kassel, documenta-Stadt