Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren


Allgemeine Informationen

Sie wollen als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans benennen? Dann müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren.

In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung der betreffenden Person wesentlich sind in Bezug auf:

Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.


Voraussetzungen

Die Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans muss der Deutschen Bundesbank oder der BaFin unter Angabe der folgenden Informationen mitgeteilt werden:

Diese Tatsachen müssen Sie sofort mitteilen, nachdem Sie von ihnen erfahren haben.


Erforderliche Unterlagen

1. Einreichung per Post oder E-Mail:

Der Schwerpunkt des Lebenslaufs hat auf den Stationen des Berufslebens zu liegen. Bei den einzelnen Stationen ist nicht nur das Jahr, sondern auch der Monat des Beginns und des Endes einer Tätigkeit anzugeben.

2. Elektronische Einreichung über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP-Portal):


Gebühren (Kosten)

Für die Information müssen Sie nichts bezahlen.


Fristen

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.


Verfahrensablauf

Als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen müssen Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren.

Sie können die Anzeige per Post, per E-Mail oder online über das MVP-Portal einreichen.

1. Einreichung per Post oder E-Mail

2. Einreichung über das MVP-Portal

Über nachträgliche Änderungen informieren Sie oder die bestellte Person bitte mit dem Formular "Nachlieferungen / allgemeine Mitteilungen ARM / VRM".


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

11.12.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)