Anlagebedingungen für neu eingerichtete Investmentfonds genehmigen lassen


Fachlich freigegeben am

25.09.2023

Allgemeine Informationen

Laut gesetzlicher Definition gilt als Investmentvermögen ein Organismus für gemeinsame Kapitalanlagen, der von einer Anzahl von Anlegerinnen und    Anlegern Kapital sammelt, um es entlang einer fixen Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anlegerinnen und Anleger zu investieren. Nicht als Investmentvermögen gelten operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.
 
In den Anlagebedingungen sind unter anderem geregelt:

Erst wenn die Anlagebedingungen von der BaFin genehmigt worden sind, dürfen Sie diese Ihrem Verkaufsprospekt beifügen. Darüber hinaus müssen Sie die Anlagebedingungen der Öffentlichkeit in der jeweils geltenden Fassung auf Ihrer Internetseite zugänglich machen. 
 


Gebühr

Verwaltungsgebühr
2069 EUR (FIX)

Gebühren bei offenen Publikumsinvestmentvermögen

Verwaltungsgebühr
3338 EUR (FIX)

Gebühren bei geschlossenen Publikumsinvestmentvermögen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Voraussetzungen

Sie können die Genehmigung nur beantragen, wenn es sich bei Ihnen


Verfahrensablauf

Um die Neugenehmigung für die Anlagebedingungen eines Investmentfonds zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:


Rechtsgrundlage

§96, § 117 V, § 163, § 110, § 179, § 267 IV KAGB


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)