Als Investorin oder Investor eine Stimmrechtsmitteilung abgeben


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Investorin oder Investor durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus Ihnen gehörenden Aktien an einem Emittenten, dessen Aktien an einem organisierten Markt zugelassen sind, erreichen, überschreiten oder unterschreiten, müssen Sie das wahrscheinlich dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.

Dies kann auch ausländische Emittenten betreffen, die in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.

Das gleiche, mit Ausnahme der 3 Prozent-Schwelle, gilt, wenn Sie Finanzinstrumente halten, die Ihnen einen Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ermöglichen, oder wenn Sie mit Stimmrechten und Finanzinstrumenten zusammen eine Schwelle berühren.

Die Mitteilung müssen Sie innerhalb von 4 Handelstagen über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin abgeben und im Anschluss daran an den Emittenten übermitteln.


Voraussetzungen

Sie erreichen, überschreiten oder unterschreiten als Investorin oder Investor durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus Ihnen gehörenden Aktien an einem Emittenten, dessen Aktien an mindestens einem organisierten Markt zugelassen sind

Das gleiche, mit Ausnahme der 3 Prozent-Schwelle, gilt, wenn Sie Finanzinstrumente halten, die Ihnen einen Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ermöglichen, oder wenn Sie mit Stimmrechten und Finanzinstrumenten zusammen eine Schwelle berühren.

Dies kann auch ausländische Emittenten betreffen, die in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.


Erforderliche Unterlagen

Selbstregistrierung auf dem MVP Portal:
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Zulassung zum Fachverfahren:
Unterschriebenes Antragsformular. Antragsformular wird automatisch bei elektronischer Beantragung erzeugt.

Abgabe der Stimmrechtsmitteilung:
In Einzelfällen Organigramm bei Konzernstrukturen

Die BaFin behält sich vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen anzufordern.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen die Stimmrechtsmitteilung spätestens innerhalb von 4 Handelstagen abgeben.


Bearbeitungsdauer

Sie erhalten im MVP-Portal ("Protokoll einsehen") innerhalb weniger Minuten eine Rückmeldung über die erfolgreiche Übermittlung der Mitteilung und mit dieser zusammen 2 Dateien der Mitteilung (ZIP-Datei) zur Übermittlung an den Emittenten. Weitere Rückmeldungen der BaFin erfolgen nur im Einzelfall bei Rückfragen bezüglich der abgegebenen Mitteilung.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Verfahrensablauf

Sie können die Meldung per Online-Formular oder als Upload im XML-Format über das MVP Portal der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgeben. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Log-in und Registrierung:

Zulassung zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal:

Elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal als XML-Datei:

Elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal per Online-Formular:

Unter „Protokoll einsehen“ können Sie den Bearbeitungsstatus der Meldung ansehen.
 

Wenn die Meldung akzeptiert wurde, finden Sie im Bereich "Protokoll" ein ZIP-Archiv mit einer PDF- und einer XML-Datei zum Download. Beide müssen an den Emittenten weitergeleitet werden. Eine Stimmrechtsmitteilung ist erst dann rechtwirksam abgegeben, wenn sie sowohl an den Emittenten als auch an die BaFin übermittelt worden ist

Alternativ können Sie zunächst alle Schritte als Test durchführen. Wählen Sie dafür im MVP Portal das Fachverfahren "Test_Stimmrechtsmitteilungen" aus und führen Sie alle oben genannten Schritte aus.

Stimmrechtsmitteilungen an den Emittenten können an dessen im Impressum seiner Homepage angegebenen E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden. Die Übermittlung muss dabei die Mitteilung zusätzlich als XML-Datei beinhalten, die Sie von der BaFin in der MVP bei erfolgreicher Übermittlung an die BaFin zur Verfügung gestellt bekommen.


Weitere Informationen

Wird die Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abgegeben kann dafür ein Bußgeld verhängt werden.


Rechtsgrundlage

§§ 33ff, 48ff WpHG


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

12.05.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), MVP-Antragsverfahren
Adresse
Marie-Curie-Str. 24 - 28
60439 Frankfurt am Main

(für technische Fragen zum MVP Portal)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Stimmrechtsmitteilungen
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:53002
53111 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main